Instrumente

Garantieleistungen

 

 

gitarre

Ich gewähre auf allen von mir gefertigten Instrumenten eine Garantie von 5 Jahren die Material- und Herstellungsfehler abdeckt.

Die Gewährleistung beginnt mit dem Kaufdatum bei Vorlage der Rechnung als Garantieschein und bezieht sich auf neue Instrumente.
Die Gewährleistung schließt jedoch folgendes aus:

• Abnutzung, auch von Saiten, Bundstäbchen, Sätteln und
Stegeinlagen
• Verlust
• Beschädigung durch äußere Einflüsse
• Beschädigung durch zu hohe/niedrige Luftfeuchtigkeit
oder Temperatur
• Alterungsprozess oder Rißbildung des Schellacks

Umbauten oder Reparaturen die nicht von mir und in meiner Werkstatt durchgeführt wurden, führen zum Verfall der Gewährleistung!

Andere Bestandteile der Gitarre, wie Mechaniken, Koffer, und Tonabnehmersystem unterliegen einer Gewährleistung von zwei Jahren.
Im Falle eines Defekts an Ihrem Towet - Instrument kontaktieren Sie mich bitte umgehend per E-Mail
unter service@towet-gitarren.com oder per Post und Telefon.

Das Instrument muß für den Versand sicher verpackt werden. Die Kosten des Transports und der Versicherung trägt der Eigentümer des Instruments. Bitte fügen Sie der Lieferung Ihre Adresse und Telefonnummer bei, sowie eine Beschreibung des festgestellten Defekts.

Bei einem Garantieschaden wird gemäß der Garantiebestimmungen die Reparatur ausgeführt und Ihnen das Instrument wieder zurückgeschickt. Die Kosten des Rücktransports sind vom Eigentümer des Instruments zu tragen. Sollte kein Garantiefall vorliegen und Sie nicht daran interessiert sein, eine kostenpflichtige Reparatur ausführen zu lassen, werde ich Ihr Instrument unrepariert und unfrei an Sie zurücksenden.


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