| Ich gewähre auf allen von mir gefertigten
Instrumenten eine Garantie von 5 Jahren die
Material- und Herstellungsfehler abdeckt.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Kaufdatum bei Vorlage der Rechnung
als Garantieschein und bezieht sich auf neue Instrumente.
Die Gewährleistung schließt jedoch folgendes aus:
• Abnutzung, auch von Saiten, Bundstäbchen,
Sätteln und
Stegeinlagen
• Verlust
• Beschädigung durch äußere Einflüsse
• Beschädigung durch zu hohe/niedrige Luftfeuchtigkeit
oder Temperatur
• Alterungsprozess oder Rißbildung des Schellacks
Umbauten oder Reparaturen die nicht von mir und
in meiner Werkstatt durchgeführt wurden, führen zum Verfall
der Gewährleistung!
Andere Bestandteile der Gitarre, wie Mechaniken, Koffer, und Tonabnehmersystem
unterliegen einer Gewährleistung von zwei Jahren.
Im Falle eines Defekts an Ihrem Towet - Instrument kontaktieren Sie mich
bitte umgehend per E-Mail
unter
service@towet-gitarren.com oder per Post und Telefon.
Das Instrument muß für den Versand sicher verpackt werden.
Die Kosten des Transports und der Versicherung trägt der Eigentümer
des Instruments. Bitte fügen Sie der Lieferung Ihre Adresse und Telefonnummer
bei, sowie eine Beschreibung des festgestellten Defekts.
Bei einem Garantieschaden wird gemäß der Garantiebestimmungen
die Reparatur ausgeführt und Ihnen das Instrument wieder zurückgeschickt.
Die Kosten des Rücktransports sind vom Eigentümer des Instruments
zu tragen. Sollte kein Garantiefall vorliegen und Sie nicht daran interessiert
sein, eine kostenpflichtige Reparatur ausführen zu lassen, werde
ich Ihr Instrument unrepariert und unfrei an Sie zurücksenden.
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